Rechtsprechung
   BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11473
BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97 (https://dejure.org/1999,11473)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97 (https://dejure.org/1999,11473)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 6 W (pat) 13/97 (https://dejure.org/1999,11473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3 Abs. 1 § 59 Abs. 1 Satz 2, Satz 4
    Umfang der Angaben der den Patent-Einspruch rechtfertigenden Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 24/86

    "Alkyldiarylphosphin"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs gegen ein

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Die Einspruchsbegründung muß innerhalb der Einspruchsfrist die maßgeblichen Umstände im einzelnen so darlegen, daß Patentinhaber sowie Deutsches Patent- und Markenamt daraus abschließende Folgerungen ziehen können (BGH GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille; 1988, 364 - Epoxidations-Verfahren; 1988, 113 - Alkyldiarylphosphin; 1987, 513 - Streichgarn).

    So gilt ein Einspruch schon als unzulässig, wenn er für eine Entgegenhaltung eine falsche Fundstelle angibt - selbst wenn dies erkennbar ist (BPatG, Beschluß vom 21. April 1998, 15 W (pat) 65/86; BPatGE 17, 51; BGH GRUR 1988, 113 - Alkyldiarylphosphin; vgl. auch BPatG 29, 69).

  • BGH, 18.12.1984 - X ZB 14/84

    "Sicherheitsvorrichtung"; Anforderung an die Begründung des Einspruchs

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Gemäß § 59 Abs. 1 PatG gehört die Angabe der einzelnen Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen sollen, zu dessen förmlichen Voraussetzungen (BGH GRUR 1985, 371 - Sicherheitsvorrichtung; BGH a.a.O. - Tabakdose).

    Jeder Einsprechende hat deshalb innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert die Tatsachen vorzutragen, an Hand derer die Beteiligten erkennen können, ob und wann Schriften für die Öffentlichkeit zugänglich waren (ebenso BPatG BlPMZ 1990, 35; BPatGE 30, 40; 29, 69; BGH GRUR 1985, 371 - Sicherheitsvorrichtung).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Die Einspruchsbegründung muß innerhalb der Einspruchsfrist die maßgeblichen Umstände im einzelnen so darlegen, daß Patentinhaber sowie Deutsches Patent- und Markenamt daraus abschließende Folgerungen ziehen können (BGH GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille; 1988, 364 - Epoxidations-Verfahren; 1988, 113 - Alkyldiarylphosphin; 1987, 513 - Streichgarn).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Dies ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät; 1990, 348 - Gefäßimplantat; 1997, 740 - Tabakdose).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Die Einspruchsbegründung muß innerhalb der Einspruchsfrist die maßgeblichen Umstände im einzelnen so darlegen, daß Patentinhaber sowie Deutsches Patent- und Markenamt daraus abschließende Folgerungen ziehen können (BGH GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille; 1988, 364 - Epoxidations-Verfahren; 1988, 113 - Alkyldiarylphosphin; 1987, 513 - Streichgarn).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Die Einspruchsbegründung muß innerhalb der Einspruchsfrist die maßgeblichen Umstände im einzelnen so darlegen, daß Patentinhaber sowie Deutsches Patent- und Markenamt daraus abschließende Folgerungen ziehen können (BGH GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille; 1988, 364 - Epoxidations-Verfahren; 1988, 113 - Alkyldiarylphosphin; 1987, 513 - Streichgarn).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Dies ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät; 1990, 348 - Gefäßimplantat; 1997, 740 - Tabakdose).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Der Einspruchsvortrag darf es aber nicht den Beteiligten überlassen, ihrerseits über eventuell verwertbare versteckte Angaben in einer Druckschrift Mutmaßungen anzustellen (vgl. BGH BlPMZ 1988, 289 - Meßdatenregistrierung; BPatG BlPMZ 1997, 405 - Koordinatenmeßinstrument).
  • BGH, 02.06.1977 - X ZB 11/76

    Anforderungen an die Bekanntmachung einer Patentanmeldung - Voraussetzungen für

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Späterer Vortrag, wie hier das Schreiben der Firma Grundfos vom 3. Mai 1999 sowie die nachgereichten Beispiele für eine Bezeichnungsübung, muß außer Betracht bleiben (BPatGE 27, 36; BGH GRUR 1978, 99 - Gleichstromfernspeisung).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Auszug aus BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97
    Dies ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät; 1990, 348 - Gefäßimplantat; 1997, 740 - Tabakdose).
  • BPatG, 22.03.1999 - 20 W (pat) 14/97

    Zulässigkeit des Einspruchs bei Berufung auf fehlende erfinderische Tätigkeit

  • BPatG, 15.02.1991 - 19 W (pat) 47/88
  • BPatG, 25.09.2000 - 10 W (pat) 63/99
    Diese stellt einen bei Prospekten, Katalogen und sonstigen Firmenschriften gängigen Vermerk über den Monat und das Jahr des Drucks bzw der Ausgabe der Schrift dar, hier also "Ausgabe März 1990" (vgl BPatGE 41, 144, 148).
  • BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16

    Voraussetzungen für eine Widereinsetzung in die versäumte einmonatige Frist zur

    Wiedereinsetzung kann bei einem Rechtsirrtum nach ständiger Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen gewährt werden, nämlich wenn dieser auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war, z. B. wenn der Rechtsirrtum auf einer falschen oder unvollständigen Rechtsbelehrung oder einer unrichtigen Auskunft beruhte (BPatGE 13, 204, 208; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 135 und 111), bei ganz unübersichtlich gewordener oder verworrener Rechtslage (BPatGE 1, 239, 245; BPatGE 13, 204, 208; BPatGE 31, 266, 269; BPatG BlPMZ 2000, 165) oder entschuldbarer Unkenntnis von Nebenbestimmungen (wie beispielsweise von § 3 GebZahlVO - BPatG Mitt 80, 39 - oder der Folgen des Doppelschutzverbots gemäß Art. 11 § 8 Abs. 1 IntPatÜG - BPatG BlPMZ 2000, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht